Am 29. September 2024 findet in Österreich die Nationalratswahl statt.
Zur Teilnahme an der Nationalratswahl am 29. September 2024 sind Sie berechtigt, wenn Sie
- spätestens am 29. September 2024 (Wahltag) das 16. Lebensjahr vollendet haben werden;
- am Stichtag (9. Juli 2024) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen;
- nicht aufgrund einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind;
- am Stichtag (9. Juli 2024) in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind. Dies erfolgt bei einem Hauptwohnsitz in Österreich automatisch.
Wer wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert ist, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, kann eine Wahlkarte beantragen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (z.B. gebrechliche Personen).
Ab sofort in die Online-Beantragung der Wahlkarte für die Nationalratswahl über ein digitales Amtsservice (nur mit ID Austria) oder über ein Online-Portal möglich.
Die Beantragung der Wahlkarte ist auch über die Gemeinde möglich:
- schriftlich bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024 (per formlosem schriftlichem Antrag, per e-mail inkl. Ausweiskopie)
- mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12:00 Uhr (mit Ausweis)
- telefonisch kann die Wahlkarte NICHT beantragt werden
Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde beantragen, haben Sie die Möglichkeit Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben!