Entschädigung für Kreuzungsfreistellung bei sichtbeeinträchtigenden landwirtschaftlichen Kulturen/Anlage einer Brache
Die Frist für die Antragstellung läuft bis 31.08.2025!
Für die Entfernung (Mähen/Häckseln) durch den Landwirt bzw. anderweitig vorsorgliche Vermeidung von Sichtbehinderungen durch landwirtschaftliche Kulturen im Kreuzungsbereich wird eine Grundpauschale von € 50,-- pro Kreuzung gewährt.
Wird die Aussaat einer Brache im Kreuzungsbereich vorsorglich gemacht, wird eine Entschädigung von €0,1 pro m² bis max. 1000 m² und LFBIS Nummer zusätzlich zur Grundpauschale gewährt.
Aus dem Mehrfachantrag werden die Quadratmeter für die Abrechnung entnommen.
Für die Beantragung ist ein Formular mit den erforderlichen Unterlagen abrufbar oder im Bürgerservice der Markgemeinde erhältlich:
Antrag_Kreuzungsfreistellung.pdf herunterladen (0.2 MB)