Bürgerfragestunde

Richtlinien Bürgerfragestunde

Richtlinien für die Abhaltung der Bürgerfragestunde gem. § 53 Oö GemO

  1. Die Bürgerfragestunde findet vor jeder Gemeinderatssitzung statt. Jeder Bürger hat die Möglichkeit über eine Frage, eine Idee, einen Wunsch oder eine Kritik den Mitgliedern des Gemeinderates vorzutragen. 
  2. Die Anmeldung erfolgt kurz vor der Fragestunde beim Bürgermeister oder in dessen Abwesenheit beim Amtsleiter. Sollte jemand aus Zeitgründen nicht berücksichtigt werden können, wird er bei der nächsten Fragestunde vorgereiht, ggf. ist die nächstfolgende Fragestunde zeitlich zu erweitern, um sämtliche bereits eingebrachten Fragen im Zuge der nächsten Fragestunde beantworten zu können. Wer bei der vorhergegangenen Fragestunde zu Wort gekommen ist, wird automatisch an die letzte Stelle gereiht.
  3. Wortmeldungen können auch schriftlich (auch per E-Mail, Fax etc.) bis Montag vor der jeweiligen Gemeinderatssitzung eingebracht werden. Dies gilt vor allem für Anfragen, zu deren Beantwortung Unterlagen benötigt werden. Nur dadurch ist eine zufriedenstellende Antwort gewährleistet. Adresse: Marktgemeinde Steinerkirchen, Bürgerfragestunde Gemeinderat, Landstraße 7, 4652 Steinerkirchen. Für die Beantwortung hat der Fragesteller anwesend zu sein.
  4. Antworten gibt der Angesprochene bzw. der zuständige Obmann.
  5. Technischer Ablauf: Frage – Antwort, eventuell Zusatzfrage – Zusatzantwort. Sollte eine Frage nicht genau oder nicht im zeitlichen Rahmen beantwortet werden können, erfolgt je nach Wunsch entweder eine schriftliche Antwort oder eine Antwort bei der Bürgerfragestunde vor der nächsten Gemeinderatssitzung.
  6. Die Bürgerfragestunde ist öffentlich.
  7. Die Fragen sowie Antworten der Bürgerfragestunde werden protokolliert und den Fraktionsobleuten auf Verlangen zur Verfügung gestellt.