Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 die Abhaltung einer Bürgerfragestunde gem. § 53 Oö GemO beschlossen.
Diese bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihre Anliegen direkt vor Beginn der Gemeinderatssitzung einzubringen.
Die Bürgerfragestunde findet 15 Minuten vor jeder Gemeinderatssitzung statt und endet mit dem Beginn der Sitzung. Der genaue Beginn der Bürgerfragestunde wird im Rahmen der Kundmachung der jeweiligen Gemeinderatssitzung bekanntgegeben. Die Anmeldung erfolgt entweder kurz vor der Fragestunde vor Ort oder schriftlich bis spätestens Montag vor der jeweiligen Gemeinderatssitzung.
Die erste Bürgerfragestunde wird im Rahmen der ersten Gemeinderatssitzung des Jahres 2025 stattfinden.
Die Gemeinde freut sich, mit diesem neuen Format den Austausch mit der Bürgerschaft zu stärken und lädt sie herzlich ein, sich aktiv einzubringen!
Die Richtlinien gem. § 53 GemO finden Sie HIER