Ausfolgung eines abgeschleppten Kfz

Ausfolgung eines abgeschleppten Kfz

Allgemeine Informationen

Ein Kfz wird im Regelfall abgeschleppt, wenn es ohne Kennzeichen im öffentlichen Bereich steht oder generell verkehrsbehindernd geparkt wurde.

BEISPIEL
  • Parken in zweiter Spur
  • Parken vor einer Hauseinfahrt
  • Parken in einer Lade- oder Taxizone
  • Parken in einem Halte- und Parkverbot

Fristen

Abgeschleppte Fahrzeuge werden nur über einen bestimmten Zeitraum auf einem Abstellplatz verwahrt. Beachten Sie, dass pro Tag Verwahrkosten anfallen.

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über

  • den Aufenthaltsort des abgeschleppten Kfz,
  • die Abholzeiten,
  • die Kosten und mitzubringenden Unterlagen.

Erforderliche Unterlagen

In der Regel:

Kosten

  • Gebühr für das Abschleppen
  • Gebühr für die Aufbewahrung des Kfz
  • Unter Umständen eine Polizeistrafe
Stand: 01.01.2012
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
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Quelle: HELP.gv.at

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