Ausfolgung eines abgeschleppten Kfz
Ein Kfz wird im Regelfall abgeschleppt, wenn es ohne Kennzeichen im öffentlichen Bereich steht oder generell verkehrsbehindernd geparkt wurde.
BEISPIEL
- Parken in zweiter Spur
- Parken vor einer Hauseinfahrt
- Parken in einer Lade- oder Taxizone
- Parken in einem Halte- und Parkverbot
Fristen
Abgeschleppte Fahrzeuge werden nur über einen bestimmten Zeitraum auf einem Abstellplatz verwahrt. Beachten Sie, dass pro Tag Verwahrkosten anfallen.
Zuständige Stelle
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über
- den Aufenthaltsort des abgeschleppten Kfz,
- die Abholzeiten,
- die Kosten und mitzubringenden Unterlagen.
Erforderliche Unterlagen
In der Regel:
Kosten
- Gebühr für das Abschleppen
- Gebühr für die Aufbewahrung des Kfz
- Unter Umständen eine Polizeistrafe
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie