Vignette und Maut

Fahrzeuge bis 3,5 t

Für die Benützung von Autobahnen und Schnellstraßen ist für alle Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t (z.B. Motorräder, Pkw) eine Vignette erforderlich. Die Vignette ist in Österreich bei Automobilclubs, in Tankstellen, Trafiken und ASFINAG-Mautstellen erhältlich.

Eine Auflistung der Vignettenverkaufsstellen finden Sie auf den Seiten der ASFINAG.

Motorräder mit Beiwagen benötigen lediglich eine Vignette für einspurige Fahrzeuge, jene mit zwei Rädern auf der Hinterachse (z.B. Trikes) benötigen eine Pkw-Vignette.

Ab 1. Dezember 2011 gelten folgende Preise für die petrolfarbene Vignette:

  • Motorräder (einspurige Kraftfahrzeuge, auch mit Beiwagen)
    • Jahresvignette: 31 Euro (NEU ab 1. Dezember 2012: 32,10 Euro)
    • 2-Monats-Vignette: 11,70 Euro (NEU ab 1. Dezember 2012: 12,10 Euro)
    • 10-Tages-Vignette: 4,60 Euro (NEU ab 1. Dezember 2012: 4,80 Euro)
  • Pkw und Lkw bis einschließlich 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht
    • Jahresvignette: 77,80 Euro (NEU ab 1. Dezember 2012: 80,60 Euro)
    • 2-Monats-Vignette: 23,40 Euro (NEU ab 1. Dezember 2012: 24,20 Euro)
    • 10-Tages-Vignette: 8 Euro (NEU ab 1. Dezember 2012: 8,30 Euro)
HINWEIS
Das Gesamtgewicht eines Anhängers wird zu dem des Zugfahrzeuges nicht addiert.

Für Menschen mit Behinderung bestehen Sonderregelungen.

Fahrzeuge über 3,5 t

Für die Benützung von Autobahnen und Schnellstraßen ist für Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t (z.B. Lkw, Busse, schwere Wohnmobile) eine fahrleistungsabhängige Maut zu bezahlen (Lkw-Mautsystem).

Seit 1. Jänner 2010 werden die Tarife der fahrleistungsbezogenen Maut (Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t) auch nach den Euro-Emissionsklassen gestaffelt. Unmittelbar nach der Deklaration der EURO-Emissionsklasse an einer GO Vertriebsstelle wird die neu auf der GO-Box gespeicherte EURO-Emissionsklasse bei den Mauttransaktionen tariflich berücksichtigt. Jede deklarierte EURO-Emissionsklasse, die einen günstigeren Mauttarif nach sich zieht (Euro IV bzw. Euro 4 oder besser), muss nachgewiesen werden.

NEU
Seit 1. September 2011 kann die Maut in Österreich auch über das deutsche Fahrzeuggerät über die Anwendung "Toll2Go" anstelle der GO-Box entrichtet werden. Dies ist vor allem für Transportunternehmen gedacht, deren Lkw häufig in Österreich und Deutschland unterwegs sind, da für die Mautentrichtung in beiden Staaten nur noch ein Fahrzeuggerät benötigt wird.

Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung zu "Toll2Go" finden sich auf den Seiten der ASFINAG.

Rechtsgrundlagen

Stand: 18.09.2012
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundeskanzleramt – HELP-Redaktion
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Transparente Grafik zwecks Webanalyse

Quelle: HELP.gv.at

Logo HELP.gv.at