Europawahl am 9. Juni 2024

Die Europawahl 2024 findet in allen 27 Mitgliedstaaten zwischen dem 6. und dem 9. Juni 2024 statt.

Am 9. Juni werden in Österreich die 20 österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt.

Aktiv wahlberechtigt bei der Europawahl 2024, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind

- österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger (auch Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher) und

- andere EU-Bürgerinnen/EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich

die

- spätestens am 9. Juni 2024 (Wahltag) 16 Jahre alt sind,

- in Österreich nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind bzw. ihr aktives Wahlrecht in ihrem Herkunftsmitgliedstaat nicht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung verloren haben und

- am 26. März 2024 (Stichtag) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.


Wer wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert ist, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, kann eine Wahlkarte beantragen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (z.B. gebrechliche Personen).


Ab sofort in die Online-Beantragung der Wahlkarte für die Europawahl über ein digitales Amtsservice (nur mit ID Austria) oder über ein Online-Portal möglich.


Informationen zur Beantragung der Wahlkarte - Europawahl 2024 finden Sie auf www.oesterreich.gv.at


Die Beantragung der Wahlkarte ist auch über die Gemeinde möglich:

- schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024 (per formlosem schriftlichem Antrag, per e-mail inkl. Ausweiskopie)

- mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12:00 Uhr (mit Ausweis)

- telefonisch kann die Wahlkarte NICHT beantragt werden


NEU: Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde beantragen, haben Sie die Möglichkeit Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben!



23.04.2024 09:06